Teilnehmer- & Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surf-/ Kite-/ Kanusport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Surf-& Kitekursen, sowie Kanutouren ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Surf-& Kitekursen, sowie Kanutouren bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bis zur vollständigen Bezahlung innerhalb von 14 Werktagen gilt die Anmeldung nur als Option/Reservierung. Über die Vergabe der Surf-& Kitekursplätze entscheidet das Datum des Zahlungseinganges. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis zu 21 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 21-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Kurs- bzw. Reisebeginn werden 100 % des Reisepreises einbehalten.
Die Wassersportschule Windsurfing Rügen behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag im Vorherein zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Surf-& Kitekursen, sowie Kanutouren nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (z.Bsp. Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Schulungs-& Vermietungsmaterialien durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Im Falle höherer Gewalt, wie beschrieben, während des Kurses bzw. Kanutouren soll das angebotene Alternativprogramm auf eigene Anfrage genutzt werden. Eine Erstattung der Kurs,- Leihgebühren erfolgt nicht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Stornierungsbedingungen für Gruppenangebote ab 10 Personen:
Absagen von Gruppen (ab 10 Personen)
Gruppen mit einer schriftlichen Buchung müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 140 Tage vor der geplanten Durchführung der Aktivität der Firma Windsurfing Rügen schriftlich zugegangen sein, sofern im Buchungsformular nichts anderes vereinbart wurde. Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor der geplanten Aktivität schriftlich erfolgen.
Bei Buchungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
Die Firma Windsurfing Rügen ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. der schriftlichen Buchung zurückzutreten. Windsurfing Rügen ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Teilnehmer erhalten bei der Suche nach einer Ersatzaktivität Unterstützung.
Ausfallzahlung /Stornierung von Gruppenreisen (ab 10 Personen)
Ein gebuchtes Gruppenangebot kann:
140 Tage vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung oder früher kostenfrei,
zw.100 und 140 Tagen vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung mit 50% Gebühren storniert werden,
zw. 1 und 100 Tagen vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung mit 80 % Gebühren storniert werden.
Die Gebühren beziehen sich auf die vertraglich festgelegten, gebuchten Leistungen.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Schulungs-& Vermietungsmaterialien wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Schulungs-& Vermietungsmaterialien vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Schulungs-& Vermietungsmaterialien durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers / Mieters.
Haftung
Die Wassersportschule Windsurfing Rügen haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schulungs-& Vermietungsmaterialien.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Schulungs-& Vermietungsmaterialien wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Schulungs-& Vermietungsmaterialien und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Reparatur-& Wertminderungskosten, sowie Ausfall-& Folgeschäden werden nach Abgabe der Schulungs-& Vermietungsmaterialien sofort fällig. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung seitens der Wassersportschule Windsurfing Rügen übernommen.
Zusätzliche Mietbedingungen
Die Wassersportschule Windsurfing Rügen ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Schulungs-& Vermietungsmaterialien zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung der Schulungs-& Vermietungsmaterialien offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Schulungs-, Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Bei Beginn der Mietperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Schulungs- & Vermietungsmaterialien und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Rügen
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf das Windsurfing Rügen Sortiment.
1. Kauf auf Probe
Bei Windsurfing Rügen kaufen Sie auf Probe, d.h., Sie können gelieferte neue und gebrauchte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14- tägigen Rückgabefrist.
2. Widerrufbelehrung
- Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist nach Ziff. 1 in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung, nicht jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist nach Ziff. 1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Windsurfing Rügen, Ostseecamp Suhrendorf, 18569 Ummanz.
- Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Achtung: Paketversandfähige Ware ist zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40,- nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Ware wird von uns bzw. von einer Spedition abgeholt.
- Finanziertes Geschäft
Finanzierte Geschäfte gibt es bei Windsurfing Rügen nicht.
3. Lieferung
Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. Sollten Sie eine Lieferung ins Ausland wünschen, so bedarf es einer extra Absprache. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.
4. Gewährleistung
Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter m Paketdienst, der die Artikel anliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Soweit wir Ihnen eine Verkäufergarantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche / Rechte.
5. Nicht lieferbare Artikel
Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichten wir uns, Sie vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir behalten uns vor, Ihnen in diesen Fällen einen Ersatzartikel - preislich und qualitativ gleichwertig - zu übersenden. Wollen Sie diesen nicht annehmen oder behalten, können Sie ihn kostenfrei abweichend von Ziff. 1 und 2 innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an uns zurücksenden.
6. Gültigkeit der Preise
Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und bleiben bis zur Änderung gültig. Die Währung versteht sich in Euro.
7. Versandkosten je Bestellung
Versandkosten je Bestellung und Lieferanschrift, unabhängig vom Bestellwert belaufen sich auf 6,95 Euro. Bei Artikeln welche im Verpackungsmaß über 1,70m Länge sind, belaufen sich die Transportkosten auf 9,95 Euro.
8. Kosten der Rücksendung bzw. Abholung
Die Kosten pro Rücksendung bzw. Abholung der Sache oder des Speditionsartikels entsprechen den Hinsendekosten.
9. Zahlung
Die Artikel werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse ausgeliefert.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
11. Anbieterkennzeichnung
Windsurfing Rügen
Borrmann Gramowski GbR
Regenbogencamp
Suhrendorf 4
18569 Ummanz
1. Reservierung
1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird erst mit einer Buchungsbestätigung durch die Rügen Surfhostel GmbH gültig.
1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Zahlung
2.1 Die Zahlung für den Aufenthalt im Rügen Surf Hostel ist spätestens bei der Anreise und in bar fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
3. Absagen von Individualreisen (Einzelpersonen, Familien, Gruppen bis 10 Personen)
3.1 Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag dem Rügen Surf Hostel zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.2 Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
3.3 Das Rügen Surf Hostel ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Das Rügen Surf Hostel ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
4. Ausfallzahlung bei Absagen von Individualreisen (Einzelpersonen, Familien, Gruppen bis 10 Personen)
4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch das Rügen Surf Hostel je Person und Tag eine Entschädigung von 75 Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2Bei Rücktritt entstehen Stornogebühren:
Bei Stornierung im Zeitraum von 56 - 28 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 50%,
Bei Stornierung bis 28 Tage vor Reisebeginn in Höhe von 75% auf alle gebuchten Leistungen. Hierbei werden eingeräumte Rabatte nicht berücksichtigt.
Ein Coronabedingtes Sonderkündigungsrecht sieht eine kostenfreie Stornierung vor sofern 56 Tage vor Anreise Beherbergungs- oder Einreiseverbote nach MV gelten. Getätigte Anzahlungen sind zurück zu zahlen.
4.3 Sollten die des Rügen Surf Hostel durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
4.4 Bei Nichtanreise wird der volle Betrag für die Übernachtungsleistung fällig.
5. Absagen von Exklusivmieten & Gruppenbuchungen ab 10 Personen
5.1 Exklusivmieten und Gruppenbuchungen ab 10 Personen mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Unter "Exklusivmieten" verstehen sich Buchungen bei denen der buchende Gast alle Zimmer gleichzeitig mietet (private Feier, Vereinstreffen, Event, o.ä.) Die Absage muss mindestens 140 Tage vor dem geplanten Anreisetag der Rügen Surf Hostel GmbH schriftlich zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
5.2 Bei Buchungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
5.3 Die Rügen Surf Hostel GmbH ist berechtigt, wegen Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllbarkeit der kompletten oder einzelnen, zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag vom schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Das Rügen Surf Hostel ist in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
6. Ausfallzahlung /Stornierung von Gruppenreisen (ab 10 Personen)
6.1 EIn gebuchtes Gruppenangebot kann:
140 Tage vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung oder früher kostenfrei,
zw.100 und 140 Tagen vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung mit 50% Gebühren storniert werden,
zw. 1 und 100 Tagen vor Anreise/ Tag der Leistungserbringung mit 80 % Gebühren storniert werden.
Die Gebühren beziehen sich auf die vertraglich festgelegten, gebuchten Leistungen.
7. Preise
7.1 Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des Rügen Surf Hostel zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind.
8. Haftung
8.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
8.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das Rügen Surf Hostel, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Rügen Surf Hostel befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Rügen Surf Hostel oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Gerichtstand ist Rügen
Hausordnung
1. Die Zimmer / Häuser können am Anreisetag – sofern nichts anderes vereinbart ist – ab 14:00 Uhr bezogen werden. Falls Sie früher anreisen, besteht die Möglichkeit, das Gepäck in der Scheune abzustellen. Die Anreise sollte bis spätestens 18.°° Uhr erfolgen. Bei nicht vorhersehbaren Verspätungen – auch unter der Woche – bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. (038305 55018)
2. Am Abreisetag sind die Zimmer / Häuser bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Spätere oder sehr frühe Abreisezeiten sind mit den Gästebetreuern abzusprechen.
3. Bevor Sie die Zimmer / Häuser am Anreisetag beziehen bzw. am Abreisetag verlassen, führen Sie zusammen mit einem von der Surf~Hostel-Leitung bestimmten Mitarbeiter eine Besichtigung der Ihnen zugeteilten Räumlichkeiten durch, um eventuellen Missverständnissen bei vorhandenen Schäden an Gebäuden, Möbeln und Inventar vorzubeugen.
4. Gebäude, Sport- und Spielstätten, Inventar, Anlagen und Geräte des Rügen Surf Hostels sind mit Sorgfalt zu behandeln. Von Gästen verursachte Schäden sind unverzüglich der Rügen Surf Hostelleitung zu melden. Die Bezahlung erforderlicher Reparaturen wird vor Ihrer Abreise in der Anmeldung vorgenommen. Ggf. sind Schadensregulierungen über Ihre Haftpflichtversicherung zu vereinbaren. Gruppen hinterlegen bei Anreise zur Verrechnung von Kleinschäden eine Kaution von 250,00 €.
5. Alle Gäste (bei Gruppen der / die Gruppenleiter/in) werden in das Gästeverzeichnis des Rügen Surf Hostels eingetragen. Die Eintragung / Angaben zur Unterbringung (Haus-Nr. und Zimmernummer) sowie die Einweisung in die Hausordnung bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift.
6. Auf dem Gelände des Rügen Surf Hostel gelten die Bestimmungen des „Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit“. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche obliegt während des Aufenthalts im Rügen Surf Hostel uneingeschränkt den mitreisenden Betreuern.
7. Soweit es die Gesamtbelegung zulässt, werden männliche und weibliche Gäste im Rügen Surf Hostel grundsätzlich getrennt untergebracht. Ausnahmen sind Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Familien.
8. Mit Rücksicht auf unsere anderen Gäste ist die von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr dauernde Nachtruhe einzuhalten. Für gewünschte Abweichungen hiervon ist die Zustimmung der Rügen Surf Hostel Leitung einzuholen. Die Nachtruhe im Bereich der Zimmer im Haupthaus sowie im Bereich der Bungalows bleibt durch erhöhtes Geräuschaufkommen durch den Gastronomischen Betrieb in der Veranstaltungsscheune sowie während Veranstaltungen unberührt. Die mitreisenden Betreuer sind dafür verantwortlich, dass ab 23:00 Uhr vor den Bungalows Ruhe herrscht, da sonst benachbarte Gäste in ihrer Nachtruhe gestört werden.
9. Grundsätzlich werden die Zimmer / Häuser während des Aufenthalts nicht durch Surf Hostel – Mitarbeiter gereinigt. Bitte achten Sie selbst auf Sauberkeit. Bei Abreise übergeben Sie Ihre Zimmer / Häuser aufgeräumt und besenrein.
10. Bei Verlassen der Zimmer / Häuser bitten wir Sie, darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind. Sollte es zu Schäden kommen, werden Sie hierfür haftbar gemacht.
11. Die in den Zimmern / Häusern vorhandenen Möbel wie Tische, Stühle und Bettzeug dürfen nicht ins Freie gebracht werden.
12. Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit aufgezogener Bettwäsche benutzt werden. Bettwäsche und Handtücher können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Mitgebrachte Schlafsäcke dürfen in den Betten nicht benutzt werden.
13. Die bei Anreise vereinbarten Tischzeiten sind im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Mahlzeiten unbedingt einzuhalten. Änderungen werden mit den Gästebetreuern vorher abgesprochen. Alle Gruppen nehmen ihre Mahlzeiten gemeinsam mit ihren Betreuern ein. Jede Gruppe übernimmt an ihrem/n Tisch/en den Tischdienst.
14. Die zu den Mahlzeiten ausgegebenen Speisen und Getränke dürfen nicht nach draußen mitgenommen werden. Süßigkeiten und Getränke, sofern vorhanden, bitte verschlossen aufbewahren. AMEISEN!!!
15. In den Zimmern des Rügen Surf Hostel ist das Rauchen, sowie der Umgang mit offenem Feuer strengstens untersagt. Brandgefahr !!! Sie haften für entstandene Schäden.
16. Das Betreten der Häuser darf nur durch die Tür erfolgen.
17. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol sowie Drogen ist für Jugendliche unter 18 auf dem gesamten Rügen Surf Hostel Gelände strengstens untersagt.
18. Glücksspiele sind im Rügen Surf-Hostel untersagt.
19. Die Rügen Surf Hostelleitung behält sich vor, einzelne Gäste oder Gruppen, die gegen die Hausordnung verstoßen ohne Kostenersatz von der weiteren Beherbergung auszuschließen.
Stand Juni 2020